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Allgemeine Geschäftsbedingungen Hotel Burg
Adenbach
Inhaber: Martina Kempf, Adenbachhutstr. 1 -3,53474 Bad Neuenahr -
Ahrweiler
 (1) Vertragsabschluß, Leistungserbringung Der Vertrag
kommt durch die Auftragsbestätigung des Hotels mit dem Kunden (einheitliche
Bezeichnung für Besteller, Veranstalter, Gast usw.) zustande. Nur diese
Geschäftsbedingungen sind für den abgeschlossenen Vertrag bindend und anerkannt;
andere Geschäftsbedingungen, bspw. die des Kunden werden nicht anerkannt; sie
gelten für sämtliche Leistungen des Hotels, insbesondere für die Überlassung von
Hotelzimmern und anderen Räumlichkeiten. Hat ein Dritter für einen Kunden
bestellt, haftet er gegenüber dem Hotel mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Eine
Unter- oder Weitervermietung angemieteter Räumlichkeiten ist nicht zugelassen,
es sei denn, das Hotel erteilt auf schriftlichen Antrag eine schriftliche
Einwilligung.
 Das Hotel stellt die angemieteten Räumlichkeiten zum genauen
Vertragszeitpunkt und/oder Veranstaltungszeitpunkt zur Verfügung. Insbesondere
bei Hotelzimmern erwirbt der Kunde kein Recht auf ein bestimmtes Zimmer, sondern
nur auf ein Zimmer im Rahmen der gebuchten Kategorie. Hotelzimmer stehen im
Rahmen der Leistungserbringung am Anreisetag erst ab 15:30 Uhr zur Verfügung und
müssen am Abreisetag bis 11:00 Uhr geräumt werden. Kommt der Kunde seiner
Verpflichtung zur Räumung des Zimmers am Abreisetag bis 12:00 Uhr nicht nach,
ist das Hotel, ohne weitere Aufforderung an den Kunden, berechtigt, ein Entgelt
bis zur vollen Höhe des Zimmerpreises für die weitere Nutzung zu verlangen.
Sollte dem Hotel durch verspätete Räumung des Zimmers am Abreisetag ein
anderweitiger Schaden entstehen, ist der Kunde zum Ersatz desgleichen
verpflichtet.
 Reist der Kunde am Anreisetag bis 18:00 Uhr nicht an, ist er
verpflichtet, das Hotel über die spätere Ankunftszeit rechtzeitig zu
unterrichten, andernfalls kann das Hotel bei Nachfrage anderer Kunden vom
Vertrag zurücktreten und das Hotelzimmer anderweitig vermieten, ohne daß dem
Kunden ein Recht auf Unterkunft zusteht. Die Nachweispflicht zur
Benachrichtigung bei verspäteter Anreise liegt beim Kunden.
 Für vom Kunden gebuchte Verpflegungsleistungen (Speisen &
Getränke) hat der Kunde dem Hotel die Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 2
Werktage vor dem Termin der Leistungserbringung mitzuteilen. Kommen weniger
Teilnehmer als vereinbart, hat der Kunde nach der mitgeteilten, zumindest nach
der vereinbarten Personenzahl, Zahlung zu leisten. Kommen mehr Teilnehmer wird
nach der tatsächlichen Personenzahl abgerechnet.
 Der Kunde ist verpflichtet, das Hotel unverzüglich und
unaufgefordert, spätestens jedoch bei Vertragsabschluß darüber aufzuklären, daß
die Leistungserbringung und/oder die Veranstaltung geeignet ist, sei es durch
ihren politischen, religiösen oder sonstigen Charakter, öffentliches Interesse
hervorzurufen oder Belange des Hotels zu beeinträchtigen. Zeitungsanzeigen,
sonstige Werbemaßnahmen und Veröffentlichungen, die einen Bezug zum Hotel
aufweisen und/oder die beispielsweise Einladungen zu Vorstellungsgesprächen oder
Verkaufsveranstaltungen bedürfen grundsätzlich der schriftlichen Einwilligung
durch die Hotelleitung.
 (2) Preise, Anzahlung Die Preise bestimmen sich aus der
zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste und beinhalten den zum
Vertragsabschluß gültigen Satz der Mehrwertsteuer. Sind in der
Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluß
und Leistungserbringung mehr als 4 Monate, ist das Hotel grundsätzlich
berechtigt, Preiskorrekturen bis zur Höhe der zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung gültigen Preisliste vorzunehmen. Für den Fall einer Erhöhung
der Mehrwertsteuer zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung, ist das
Hotel ebenfalls nachträglich zur Preisanpassung berechtigt. Das Hotel kann
vom Kunden und/ oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen, die
in besonderen Fällen bis zu 100% der gebuchten Leistungen umfassen kann. Ist
eine solche Vorauszahlung vereinbart und wird diese vom Kunden nicht
fristgerecht geleistet, ist das Hotel berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und
jeglichen daraus resultierenden Schaden beim Kunden geltend zu machen.
 (3) Zahlung der Leistungen Der Kunde ist verpflichtet,
für alle beim Hotel bestellten, vom Hotel erbrachten, bzw. während des
Aufenthalts in Anspruch genommenen Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten
Preise zu zahlen. Dies gilt insbesondere auch für vom Kunden an das Hotel
veranlasste Leistungen und/oder Auslagen des Hotels an Dritte. Die Rechnungen
des Hotels sind grundsätzlich sofort nach Leistungserbringung bzw. bei Abreise
fällig. Das Hotel ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, aufgelaufenen
Forderungen jederzeit fällig zu stellen und die unverzügliche Zahlung zu
verlangen. Sofern eine Zahlung gegen Rechnung vereinbart wurde, ist der
Rechnungsbetrag mit Stellung der Rechnung fällig und innerhalb von 10 Tagen ohne
Abzug beim Hotel eingehend zu begleichen. Zahlungsverzug tritt mit dem Zugang
der ersten Mahnung ein. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist das Hotel
berechtigt ab dem 10.Tag der Rechnungsstellung Verzugszinsen in Höhe von 4% über
dem jeweiligen Basiszinssatz für Kontokorrent der Hausbank zu verlangen. Darüber
hinaus wird für jede Mahnung nach dem 10.Tag der Rechnungsstellung eine
Mahngebühr von € 6,00 fällig. Für gebuchte Leistungen bzw. durch
Hotelaufnahmevertrag angemietete Zimmer ist das Entgelt auch dann zu zahlen,
wenn die Buchung später vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht erscheint
(§ 552 BGB). Die ersparten Aufwendungen des Hotels betragen bei
Übernachtung/Frühstück 10% vom Zimmerpreis, bei allen bestellten Speisen und
Getränken 40% vom Leistungspreis, bei Pauschalarrangements des Hotel incl.
Park-Eintritt 25% des Leistungspreises. Falls ein Mindestumsatz vereinbart wurde
und dieser nicht erreicht wird, ist das Hotel berechtigt, bis zu 60% des
Differenzbetrages als entgangenen Gewinn zu verlangen, sofern nicht der Kunde
einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn
nachweist. Der Kunde kann nur mit unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderungen gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder
mindern.
 (4) Haftung Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
auftreten, hat der Kunde dies unverzüglich zu rügen und dem Hotel Gelegenheit
zur Abhilfe zu geben. Unabhängig von Ziff.4 und den §§ 701 ff. BGB haftet das
Hotel nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch den gesetzlichen
Vertreter oder der leitenden Angestellten des Hotels. Die Verjährungsfrist für
alle Ansprüche des Kunden gegenüber dem Hotel beträgt 6 Monate, gerechnet ab
Beendigung des Vertrages. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist
gelten zugunsten des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der
Vertragsanbahnung, positiver Vertragsverletzung und unerlaubten
Handlungen.

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a) |
Das Hotel ist bemüht, Weckaufträge mit der Sorgfalt eines
ordentlichen Kaufmanns auszuführen. |
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b) |
Zu Händen des Kunden bestimmte Nachrichten, Post- und
Warensendungen werden mit ebensolcher Sorgfalt behandelt. |
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c) |
Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko
und Kosten des Kunden nachgesendet. Jedwede Haftung des Hotels aus den Punkten
a-c ist ausgeschlossen. |
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Leistungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher
Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht
wurden |
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das Hotel den begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die
Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann.
Dies gilt insbesondere bei Gruppenbuchungen auch für den Fall, dass nur
Einzelpersonen der Gruppe dazu Anlass geben. |
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Gegen den Punkt 1 Abs. 5 verstoßen
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 Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels vom Vertrag entsteht kein
Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.
 (6) Schlussbestimmungen Erfüllungsort und Zahlungsort
ist für beide Seiten der Ort des Hotels. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand
ist im kaufmännischen Verkehr, auch für Wechsel- und Scheckstreitigkeiten der
Ort des Hotels. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages -
einschl. dieser Geschäftsbestimmungen - unwirksam sein oder werden, berührt dies
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden die
unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch solche wirksame ersetzen, die den
unwirksamen in ihrem Sinngehalt möglichst nahe kommen.
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